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Fintegral Kommentar zur EBA Veröffentlichung der Leitlinien zum Säule-2-Rahmenwerk

Posted on Aug 10, 2018

Die EBA veröffentlicht die finale Version der Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozess (SREP), zum Stresstesting und zu Zinsänderungsrisiken im Bankbuch (IRRBB). Wie wirken sich die Änderungen auf Ihr Institut aus? […]

Leitlinie für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)

Mit der am 19 Juli veröffentlichten finalen Leitlinie (EBA/GL/2018/03) endet die erste Überarbeitung des europäischen Säule-2-Rahmenwerks, die Anfang 2017 in der EBA Säule 2 Roadmap skizziert worden war.

Es gibt wenige Punkte aus den Anmerkungen von 14 Banken und Institutionen aus der dreimonatigen Konsultationsphase, die zu Anpassungen der Leitlinie geführt haben – keine mit substantiellem Charakter. Hintergrund ist, dass der 2017er Entwurf bereits die wesentlichen Anpassungen enthielt, z.B. Pillar 2 Guidance und die Beurteilung institutseigener Stresstests im Rahmen des ICAAP/ ILAAP.

Die Leitlinie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2018/19 ist eine zweite Überarbeitung der SREP-Leitlinie angedacht, um Änderungen aus der CRD V/ CRR II zu berücksichtigen.

Gerne erläutern wir Ihnen die erforderlichen Anpassungen in Ihrem Säule-2-Rahmenwerk. Kontaktieren Sie Marc Daferner, T: +49 (0) 160 58 34 253; E: marc.daferner-at-fintegral.com

Leitlinie Stresstesting

Auch zum Thema Stresstesting liegt nun die finale Version der Leitlinie vor (EBA/GL/2018/04 vom 19. Juli 2018). 13 Institute bzw. Verbände haben sich an der letzten Konsultationsrunde beteiligt und den im Oktober 2017 veröffentlichten Entwurf kommentiert. Da wesentliche Änderungen bereits in diesem Entwurf enthalten waren, sind zahlreiche Änderungen der EBA eher redaktioneller Art, sollen Unklarheiten in Definitionen beseitigen und den Instituten die Anwendung der Anforderungen erleichtern.

Die Herausforderungen für die Institute bei der Implementierung hängen daher von den bereits erfolgten Anpassungen auf Grundlage des Leitlinienentwurfs und vom generellen Entwicklungsstand des Themas im Institut ab. Das Team der Fintegral AG verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Entwicklung von Stresstesting-Programmen und von Modellen in den verschiedenen Risikoarten. Profitieren Sie von unserer Projekterfahrung und wenden Sie sich an Marc Daferner, T: +49 (0) 160 58 34 253; E: marc.daferner-at-fintegral.com

Leitlinie Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB)

Zum Thema Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch liegt gleichfalls zwischenzeitlich die finale Version der Leitlinie vor (EBA/GL/2018/02 vom 19. Juli 2018). Der im Oktober 2017 veröffentliche Entwurf wurde während der dreimonatigen Konsultationsphase von 23 Instituten bzw. Verbänden kommentiert. 

Wesentliche Veränderungen – neben Klarstellungen bzw. redaktionellen Anpassungen – umfassen die folgenden Punkte:

  • Stärkung bzw. Hervorhebung des Proportionalitätsprinzips im gesamten Dokument;
  • Einführung einer Materialitätsgrenze bzgl. der NPE-Quote von 2%. Non Performing Exposures müssen von Instituten erst bei Überschreiten dieser Grenze abzgl. Rückstellungen und entsprechend ihrer erwarteten Cash-Flows im Rahmen der beiden aufsichtlichen Ausreißer-Tests berücksichtigen werden;   
  • Anpassung des laufzeitabhängigen (linearen) Marktzins-Floors (nach Szenarioanwendung). Die Untergrenze des Floors wurde von -150 BP auf -100 BP angehoben. Des Weiteren wurde klargestellt, dass die Institute die beobachteten Zinsen anwenden sollen, wenn diese unterhalb des so spezifizierten Floors liegen sollten;
  • Bei der Währungs-Aggregation können nun neben den EVE-Verlusten auch EVE-Gewinne berücksichtigte werden, wobei diese allerdings nur mit einem Gewicht von 50% einfließen dürfen;
  • Konkretisierung und Engerfassung der Definition des CSRBB durch Verwendung einer positiven Definition (vorher Definition durch Negativabgrenzung). Die noch recht groben Vorgaben bzgl. des CSRBB sollen perspektivisch weiter detailliert werden. Die EBA erwartet hierzu eine Mandatierung im Rahmen der CRD V.

Darüber hinaus wurde der Zeitraum für die Umsetzung der Leitlinie gegenüber dem Entwurf um 6 Monate verlängert. Die Leitlinie soll jetzt spätestens ab dem 30. Juni 2019 angewendet werden, wobei den kleineren Instituten der SREP-Kategorie 3 und 4 zusätzliche 6 Monate für die Umsetzung der Anforderungen bzgl. CSRBB und des zusätzlichen aufsichtlichen Ausreißer-Tests eingeräumt wurden.    

Für weitergehende Fragen und Umsetzungsaspekte zum Thema IRRBB steht Ihnen Andreas Peter gerne zur Verfügung: 

T: +49 (0) 160 58 34 066;
E: andreas.peter-at-fintegral.com.

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